Allgemeine Geschäftsbedingungen
der P&P Studios Audio-Agentur
Stephan Nierwetberg e. K.
Registergericht Regensburg: HRA 7890
Frankenstraße 29
93128 Regenstauf
Stephan Nierwetberg e. K.
Registergericht Regensburg: HRA 7890
Frankenstraße 29
93128 Regenstauf
§ 1 Geltungsbereich
Alle Leistungen der P&P Studios Audio-Agentur Stephan Nierwetberg e. K., nachfolgend als Audio-Agentur bezeichnet, erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bestandteil sämtlicher mit dem P&P Studios geschlossener Verträge sind und werden.
§ 2 Angebote
Soweit nicht anders gekennzeichnet sind alle Angebote freibleibend.
§ 3 Urheberrechte
1. Die Audio-Agentur behält sich alle Eigentums-, Urheber- und sonstige gewerbliche und nicht gewerbliche Schutzrechte an sämtlichen Produktionen und damit in Zusammenhang stehenden Unterlagen vor, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2. Sämtliche Produktionen der Audio-Agentur und die damit in Zusammenhang stehenden Unterlagen dürfen zu anderen als zu den vertraglich vereinbarten Zwecken, nicht genutzt werden. Insbesondere dürfen Produktionen der Audio-Agentur sowie die jeweiligen Produktionsunterlagen keinesfalls unbefugten Dritten zugänglich gemacht werden. Eine nicht vereinbarte Nutzung der Produktion und Produktionsunterlagen der Audio-Agentur darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Audio-Agentur nicht vorgenommen werden.
3. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, werden Nutzungs- und Verwertungsrechte höchstens für einen Zeitraum von einem Jahr ab Erstausstrahlung/Erstnutzung eingeräumt.
4. Eine zeitlich unbegrenzte Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten an von der Audio-Agentur zur Verfügung gestellten Werken bedarf der ausdrücklichen vertraglichen Regelung. Diese Vereinbarung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich geschlossen wurde.
5. Das Urheberrecht sowie alle nicht zur Nutzung eingeräumten Verwertungsrechte verbleiben bei der Audio-Agentur.
6. Eine Veränderung oder Bearbeitung der Arbeitsergebnisse der Audio-Agentur bedarf deren vorheriger schriftlicher Zustimmung.
7. Nutzungsrechte werden erst durch vollständige Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Begleichung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.
§ 4 Leistungserbringung
1. Vereinbarungen über die Beschaffenheit des Auftragsgegenstandes und Eigenschaftszusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Es gelten nur solche Leistungen als vereinbart, die im schriftlichen Vertrag aufgeführt sind.
2. Die Audio-Agentur ist berechtigt, den vereinbarten Auftrag in für den Auftraggeber zumutbaren Teilleistungen zu erbringen.
§ 5 Leistungszeit
1. Terminzusagen zu Bearbeitungs- und Produktionsvorgängen sind unverbindlich, es sei denn, sie werden von der Audio-Agentur ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet.
2. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers hat die Audio-Agentur nicht zu vertreten und verlängern die Leistungszeit um die Dauer der Verhinderung.
3. Bei Zahlungsverzug oder Eintreten einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsabschluss, ist die Audio-Agentur berechtigt, die weitere Auftragsbearbeitung einzustellen, bis Zahlung oder Sicherstellung der Zahlung erfolgt ist.
§ 6 Abnahme, Mängelanzeige
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen der Audio-Agentur binnen fünf Arbeitstagen nach Auslieferung zu prüfen und abzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung oder verwendet der Auftraggeber die erbrachte Leistung ohne Vorbehalt, gilt dies auch ohne ausdrückliche Erklärung als Abnahme.
2. Die Haftung der Audio-Agentur für Mängel ist ausgeschlossen, soweit diese offenkundig sind und nicht binnen der Frist des § 6 Abs. 1 gegenüber dem P&P Studios schriftlich gerügt wurden.
3. Der Auftraggeber hat für etwaige Änderungswünsche, die vom vertraglich bestimmten Umfang oder dem bereits genehmigten Konzept abweichen, den entstehenden Aufwand zu übernehmen.
§ 7 Vergütung
1. Die Vergütung richtet sich nach dem im letzten Angebot vor Auftragserteilung genannten Preis oder dem in der Auftragsbestätigung genannten Preis.
2. Alle Leistungen/ Auslagen der Audio-Agentur werden netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer abgerechnet, es sei denn der Umsatz ist von der Umsatzsteuer befreit.
3. Für Rechnungen die Schaltkosten für Werbezeiten beinhalten gilt: solange das Geld des Auftraggebers nicht auf einem Konto der Audio-Agentur eingetroffen ist, erfolgt keine verbindliche Einbuchung auf dem Sender. Das Geld muss wenigstens 48 Stunden vor Ausstrahlungsbeginn auf dem Konto der Audio-Agentur gutgeschrieben sein, sofern nichts anderes vereinbart ist. Kosten und Nachteile, die aus einem zu späten Geldeingang auf dem Konto der Audio-Agentur entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4. Rechnungen sind grundsätzlich ohne Abzug binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig sofern in der Rechnung kein anderes Zahlungsziel genannt ist.
5. Wird innerhalb dieser Frist nicht geleistet, sind mit Eintritt des Verzugs die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen. Der Zinssatz beträgt 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber hat die Audio-Agentur unverzüglich über den Wechsel des Projektverantwortlichen, Änderungen seiner Rechtsform sowie Beantragung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens in Kenntnis zu setzen.
2. Etwaige vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden Daten sind an die Audio-Agentur in weiterverarbeitungsfähigen Formaten zu liefern, die zuvor mit dieser abzustimmen sind.
3. Die inhaltliche und rechtliche Prüfung der bereitzustellenden Daten obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung, Verwertung, Verarbeitung und Weitergabe dieser Daten an die Audio-Agentur berechtigt zu sein und räumt der Audio-Agentur das Recht zur vertragsgemäßen Nutzung und Verarbeitung der zur Verfügung gestellten Daten für die Vertragslaufzeit ein. Der Auftraggeber hält die Audio-Agentur von allen Ansprüchen frei, die durch die widerrechtliche Weitergabe der Daten an die Audio-Agentur entstehen und gegenüber der Audio-Agentur geltend gemacht werden.
§ 9 Vertraulichkeit
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Informationen und Unterlagen als vertraulich. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
§ 10 Haftung
1. Die Haftung der Audio-Agentur für die Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten ist ausgeschlossen, soweit leichte Fahrlässigkeit vorliegt.
2. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dasselbe gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss.
3. Die Audio-Agentur haftet keinesfalls für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Nichtabnahme eines Produktes oder Auftrages resultieren.
4. Im Verhältnis zum Auftraggeber haftet die Audio-Agentur nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der vom Auftraggeber veranlasste Inhalt der von der Audio-Agentur zu erbringenden Leistungen gegen Recht und Gesetz oder die guten Sitten verstößt oder Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere auch für wettbewerbsrechtliche Verstöße. Der Auftraggeber hält die P&P Studios insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.
2. Die Nichtigkeit / Unwirksamkeit oder Regelungslücken einzelner vertraglicher Bestimmungen berühren nicht die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen. Im o. g. Falle sind die Parteien verpflichtet diese durch wirksame zu ersetzen/ ergänzen, die dem verfolgten Zweck in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
3. Die mit der Audio-Agentur geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Erfüllungsort / Gerichtsstand der Audio-Agentur ist Regensburg.
Alle Leistungen der P&P Studios Audio-Agentur Stephan Nierwetberg e. K., nachfolgend als Audio-Agentur bezeichnet, erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bestandteil sämtlicher mit dem P&P Studios geschlossener Verträge sind und werden.
§ 2 Angebote
Soweit nicht anders gekennzeichnet sind alle Angebote freibleibend.
§ 3 Urheberrechte
1. Die Audio-Agentur behält sich alle Eigentums-, Urheber- und sonstige gewerbliche und nicht gewerbliche Schutzrechte an sämtlichen Produktionen und damit in Zusammenhang stehenden Unterlagen vor, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2. Sämtliche Produktionen der Audio-Agentur und die damit in Zusammenhang stehenden Unterlagen dürfen zu anderen als zu den vertraglich vereinbarten Zwecken, nicht genutzt werden. Insbesondere dürfen Produktionen der Audio-Agentur sowie die jeweiligen Produktionsunterlagen keinesfalls unbefugten Dritten zugänglich gemacht werden. Eine nicht vereinbarte Nutzung der Produktion und Produktionsunterlagen der Audio-Agentur darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Audio-Agentur nicht vorgenommen werden.
3. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, werden Nutzungs- und Verwertungsrechte höchstens für einen Zeitraum von einem Jahr ab Erstausstrahlung/Erstnutzung eingeräumt.
4. Eine zeitlich unbegrenzte Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten an von der Audio-Agentur zur Verfügung gestellten Werken bedarf der ausdrücklichen vertraglichen Regelung. Diese Vereinbarung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich geschlossen wurde.
5. Das Urheberrecht sowie alle nicht zur Nutzung eingeräumten Verwertungsrechte verbleiben bei der Audio-Agentur.
6. Eine Veränderung oder Bearbeitung der Arbeitsergebnisse der Audio-Agentur bedarf deren vorheriger schriftlicher Zustimmung.
7. Nutzungsrechte werden erst durch vollständige Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Begleichung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.
§ 4 Leistungserbringung
1. Vereinbarungen über die Beschaffenheit des Auftragsgegenstandes und Eigenschaftszusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Es gelten nur solche Leistungen als vereinbart, die im schriftlichen Vertrag aufgeführt sind.
2. Die Audio-Agentur ist berechtigt, den vereinbarten Auftrag in für den Auftraggeber zumutbaren Teilleistungen zu erbringen.
§ 5 Leistungszeit
1. Terminzusagen zu Bearbeitungs- und Produktionsvorgängen sind unverbindlich, es sei denn, sie werden von der Audio-Agentur ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet.
2. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers hat die Audio-Agentur nicht zu vertreten und verlängern die Leistungszeit um die Dauer der Verhinderung.
3. Bei Zahlungsverzug oder Eintreten einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsabschluss, ist die Audio-Agentur berechtigt, die weitere Auftragsbearbeitung einzustellen, bis Zahlung oder Sicherstellung der Zahlung erfolgt ist.
§ 6 Abnahme, Mängelanzeige
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen der Audio-Agentur binnen fünf Arbeitstagen nach Auslieferung zu prüfen und abzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung oder verwendet der Auftraggeber die erbrachte Leistung ohne Vorbehalt, gilt dies auch ohne ausdrückliche Erklärung als Abnahme.
2. Die Haftung der Audio-Agentur für Mängel ist ausgeschlossen, soweit diese offenkundig sind und nicht binnen der Frist des § 6 Abs. 1 gegenüber dem P&P Studios schriftlich gerügt wurden.
3. Der Auftraggeber hat für etwaige Änderungswünsche, die vom vertraglich bestimmten Umfang oder dem bereits genehmigten Konzept abweichen, den entstehenden Aufwand zu übernehmen.
§ 7 Vergütung
1. Die Vergütung richtet sich nach dem im letzten Angebot vor Auftragserteilung genannten Preis oder dem in der Auftragsbestätigung genannten Preis.
2. Alle Leistungen/ Auslagen der Audio-Agentur werden netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer abgerechnet, es sei denn der Umsatz ist von der Umsatzsteuer befreit.
3. Für Rechnungen die Schaltkosten für Werbezeiten beinhalten gilt: solange das Geld des Auftraggebers nicht auf einem Konto der Audio-Agentur eingetroffen ist, erfolgt keine verbindliche Einbuchung auf dem Sender. Das Geld muss wenigstens 48 Stunden vor Ausstrahlungsbeginn auf dem Konto der Audio-Agentur gutgeschrieben sein, sofern nichts anderes vereinbart ist. Kosten und Nachteile, die aus einem zu späten Geldeingang auf dem Konto der Audio-Agentur entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4. Rechnungen sind grundsätzlich ohne Abzug binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig sofern in der Rechnung kein anderes Zahlungsziel genannt ist.
5. Wird innerhalb dieser Frist nicht geleistet, sind mit Eintritt des Verzugs die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen. Der Zinssatz beträgt 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber hat die Audio-Agentur unverzüglich über den Wechsel des Projektverantwortlichen, Änderungen seiner Rechtsform sowie Beantragung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens in Kenntnis zu setzen.
2. Etwaige vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden Daten sind an die Audio-Agentur in weiterverarbeitungsfähigen Formaten zu liefern, die zuvor mit dieser abzustimmen sind.
3. Die inhaltliche und rechtliche Prüfung der bereitzustellenden Daten obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung, Verwertung, Verarbeitung und Weitergabe dieser Daten an die Audio-Agentur berechtigt zu sein und räumt der Audio-Agentur das Recht zur vertragsgemäßen Nutzung und Verarbeitung der zur Verfügung gestellten Daten für die Vertragslaufzeit ein. Der Auftraggeber hält die Audio-Agentur von allen Ansprüchen frei, die durch die widerrechtliche Weitergabe der Daten an die Audio-Agentur entstehen und gegenüber der Audio-Agentur geltend gemacht werden.
§ 9 Vertraulichkeit
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Informationen und Unterlagen als vertraulich. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
§ 10 Haftung
1. Die Haftung der Audio-Agentur für die Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten ist ausgeschlossen, soweit leichte Fahrlässigkeit vorliegt.
2. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dasselbe gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss.
3. Die Audio-Agentur haftet keinesfalls für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Nichtabnahme eines Produktes oder Auftrages resultieren.
4. Im Verhältnis zum Auftraggeber haftet die Audio-Agentur nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der vom Auftraggeber veranlasste Inhalt der von der Audio-Agentur zu erbringenden Leistungen gegen Recht und Gesetz oder die guten Sitten verstößt oder Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere auch für wettbewerbsrechtliche Verstöße. Der Auftraggeber hält die P&P Studios insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.
2. Die Nichtigkeit / Unwirksamkeit oder Regelungslücken einzelner vertraglicher Bestimmungen berühren nicht die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen. Im o. g. Falle sind die Parteien verpflichtet diese durch wirksame zu ersetzen/ ergänzen, die dem verfolgten Zweck in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
3. Die mit der Audio-Agentur geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Erfüllungsort / Gerichtsstand der Audio-Agentur ist Regensburg.